1. Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Stage99, Andreas Bongartz, und seinen Vertragspartnern (Kunden). Diese Geschäftsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen und Rechtsgeschäfte zwischen Stage99 und dem Kunden verbindlich, soweit sie mit deren Leistungen und Lieferungen im Zusammenhang stehen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten neben diesen Geschäftsbedingungen die gesetzlichen Bestimmungen. Sonstige abweichende Vereinbarungen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern gelten nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch Stage99. Entgegenstehende fremde Geschäftsbedingungen oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und bedürfen keines besonderen Widerspruches.
2. Angebot/ Vertrag / Anzahlung
Alle Angebote von Stage99 sind unverbindlich und freibleibend, solange sie nicht vom Auftraggeber/ Kunden durch Annahmebestätigung angenommen wurden. Bei Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber/ Kunde mit diesen Geschäftsbedingungen von Stage99/Andreas Bongartz für die eingegangene Geschäftsverbindung einverstanden.
Verträge zwischen Stage99 und seinen Kunden entstehen durch: a) schriftliche Annahme (Post, E-Mail, Facebook-Nachrichten, Whats-App Nachrichten ) eines schriftlichen Angebotes oder durch b) Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages auf Grundlage eines schriftlichen Angebotes oder durch Überweisung einer Anzahlung mit Angabe der Auftrags-/Rechnungsnummer.
Eine Anzahlung wird grundsätzlich bei Abschluss der Buchung von Terminen für Veranstaltungen fällig und beträgt mindestens 30% der Endsumme (wir runden den Betrag meistens auf den nächsten mit 100 teilbaren Betrag auf). Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB in ihren übrigen Teilen wirksam.
3. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung der Buchung
Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist aus wichtigen Gründen, wie z. B. Krankheit, Unfall, Tod und höhere Gewalt (in schriftlicher Form) möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
- Rücktritt bis 180 Tage vor der Veranstaltung = 30 % der vereinbarten Gage*
- Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung = 50 % der vereinbarten Gage*
- Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung = 90 % der vereinbarten Gage*
- Rücktritt bis 24h vor der Veranstaltung = 100% der vereinbarten Gage*
* Schadenspauschale für Wegfall lang gebuchter Termine (und Blockade für neue Anfragen für den gleichen Zeitraum) inkl. Bearbeitungsgebühr für den vorab geleisteten Arbeitsaufwand (Angebotserstellung, Besprechungstermine, technische Eventplanung, Vorbereitungen auf das Event, Schriftwechsel, etc.)
Im Hinblick auf die Schadenspauschale ist den Vertragspartnern ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden in einer wesentlich niedrigeren Höhe als die Pauschale entstanden ist.
Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einer (gleichartigen) Buchung an einem anderen Datum (innerhalb von 12 Monaten danach) kommen, werden die Stornokosten bei der neuen Buchung verrechnet und lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,- Euro eingehalten. Ein Rücktritt vom Vertrag hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich und schriftlich zu erfolgen. Es empfiehlt sich außerdem den neuen Termin so früh wie möglich festzulegen, damit dieser noch verfügbar ist.
Ein Rücktritt seitens Stage99 ist ebenfalls nur möglich durch wichtige Gründe, wie z. B. Krankheit, Unfall und höhere Gewalt. In diesen Fällen wird sich Andreas Bongartz um Ersatz zu gleichen vereinbarten Konditionen bemühen. Sollte Andreas Bongartz keinen Ersatz zu gleichen vereinbarten Konditionen stellen können, zahlt er folgende Stornokosten an den Kunden:
- Rücktritt bis 180 Tage vor der Veranstaltung = 30 % der vereinbarten Gage
- Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung = 50 % der vereinbarten Gage
- Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung = 90 % der vereinbarten Gage
- Rücktritt bis 24h vor der Veranstaltung = 100% der vereinbarten Gage
3a. Stornierung wegen behördlicher Anordnung (insbesondere "Corona-Einschränkungen")
Zum ersten Mal in fast 35 Jahren wurden wir 2020 durch eine Pandemie mit behördlichen Verboten belegt, wodurch sehr viele Veranstaltungen in diesem Jahr nicht stattfinden konnten.
Wir haben uns dazu entschlossen, eine faire Lösung für unsere Kunden anzubieten:
Sollte eine Feier wegen behördlicher Verbote oder Einschränkungen nicht stattfinden können, so bieten wir eine kostenlose Verschiebung auf einen Ersatztermin innerhalb der nächsten 12 Monate an.
Möchte der Kunde das Event nicht verschieben, sondern ohne Aussicht auf einen neuen Termin stornieren, gelten unsere Stornokosten wie im Abschnitt 3.
Es muss ein offizielles, aktuelles (behördliches) Veranstaltungsverbot für das Eventdatum vorliegen, damit der Termin (kostenlos) verschoben werden kann !
Wir behalten uns vor, Events kurzfristig von unserer Seite aus nicht zu beliefern, falls kurzfristig vor dem Tag des Events eine behördliche Einschränkung bzw. ein Verbot im Regierungsbezirk der Location vorliegt.
Auch dafür bieten wir natürlich eine kostenlose Verschiebung des Eventtermins an.
Wir halten Anzahlungen ein und verrechnen diese beim neuen Event-Termin bzw. mit der Storno-Rechnung.
4. Auf- und Abbau der Ton- und Lichtanlage
Der Auf- und Abbau (und Bedienung) der Ton- und Lichttechnik erfolgt ausschließlich durch das Personal von Stage99 zeitnah vor und nach der Veranstaltung. Hierzu müssen die Räumlichkeiten bzw. der Veranstaltungsort für Andreas Bongartz und Team zugänglich sein. Der kürzeste Weg, um das Equipment zu transportieren und aufzustellen, ist frei zu halten. Auf Treppen, Stufen oder sonstige Hindernisse sind vor Vertragsabschluss hinzuweisen. Sollte dies seitens des Auftraggebers absichtlich verschwiegen werden, werden nachträglich Zusatzkosten für den Mehraufwand des Aufbaus fällig! Der Auftraggeber/ Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass ein genügend abgesicherter Stromanschluss (je nach Technikpaket), sowie ausreichend sichere Stellfläche für das Equipment zur Verfügung steht. Der Stromanschluss muss ausschließlich für das technischen Equipment von Stage99 zur Verfügung stehen. Es dürfen keine zusätzlichen Geräte wie z. B. Kühlgeräte, Zapfanlagen, Zeltbeleuchtungen, etc. am gleichen Stromkreislauf angeschlossen werden.
5. Vermietungen
Stage99 ist verpflichtet, vermietete Gegenstände und Geräte dem Kunden/ Mieter im einwandfreien und ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen. In den Mietzeiträumen trägt der Kunde/ Mieter das volle Gefahrenrisiko für die gemieteten Gegenstände und Geräte. Der Kunde/ Mieter ist verpflichtet, sie gegen jegliche Gefahren und Diebstahl zu schützen und zu versichern. Eine Untervermietung oder Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte darf nur durch vorherige schriftliche Zustimmung von Stage99 erfolgen.
6. Haftung
Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Equipment und Musikdatenträgern von Stage99, die durch ihn selbst, durch Gäste oder durch Besucher seiner Veranstaltung entstehen. Haftpflichtversicherungen decken bei Schäden am Equipment den Zeitwert. Die Differenz zum Wiederbeschaffungs- bzw. Neuwert trägt die Person, die den Schaden verursacht hat, alternativ der Veranstalter. Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch Stage99 verursacht worden ist. Sofern Andreas Bongartz oder einer seiner Mitarbeiter durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall oder Stromschwankungen, etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
7. Zahlungen
Zahlungen sind ohne Skontoabzug an Andreas Bongartz, alternativ auch an den zur Durchführung der Feier beauftragten Teamkollegen vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: a) Bei Familienfeiern erfolgt die Bezahlung des vereinbarten Preises bis 8 Tage vor dem Event (Überweisung), bzw. während oder am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung in bar. Der Erhalt von Barzahlungen wird auf der Rechnung schriftlich quittiert. Die Rechnung beinhaltet neben der Rechnungsnummer und USt.-Id. die einzeln erbrachten Leistungen, den Nettobetrag, den 19%igen Steueranteil und den Bruttogesamtbetrag. b) Bei Firmenevents erfolgt die Bezahlung des Rechnungsbetrags unmittelbar nach Rechnungszugang ohne Skontoabzug oder sonstige Abzüge per Überweisung auf das Geschäftskonto von Stage99. Die Rechnung beinhaltet neben der Rechnungsnummer und USt.-Id. die einzeln erbrachten Leistungen, den Nettobetrag, den 19%igen Steueranteil und den zu überweisenden Bruttogesamtbetrag. Nicht akzeptiert werden Schecks, Kreditkarten oder Ähnliches.
8. GEMA-Gebühren
Es gilt der ab dem 01.04.2013 in Kraft getretene GEMA "Tarif VR-Ö". Dieser GEMA-Tarif regelt die Vervielfältigungen bzw. Kopien aus dem GEMA-Repertoire, die zum Zwecke der öffentlichen Wiedergaben hergestellt werden (siehe auch http://www.gema.de).
Alle sonstigen, möglicherweise auf Veranstaltungen anfallenden GEMA-Gebühren werden ausschließlich vom Veranstalter getragen und vom diesem direkt an die GEMA abgeführt. Es gelten die allgemeinen Rechtsbestimmungen der GEMA.
9. Vorschriften
Der Kunde, Veranstalter und Auftraggeber versichert, dass der Durchführung seiner Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
10. Verpflegung
Speisen und antialkoholische Getränke sind bei einem durchschnittlichen Tages-Einsatz von über 5 Stunden bei Veranstaltungen üblich und daher wird eine kostenlose Tagesmahlzeit und Getränke für jedes Team-Mitglied seitens des Veranstalters / Kunden erwartet.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Falle verpflichten sich die Vertragsparteien, eine neue Regelung zu treffen, die dem ursprünglich beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie die im Rahmen seiner Bestimmungen abzugebende Erklärung und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
12. Gerichtsstand und Rechtsgrundlage
Gerichtsstand für alle sich aus dem Auftrag ergebenen Rechte und Pflichten ist für beide Vertragspartner das Amtsgericht Viersen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt Dienstvertragsrecht gemäß Paragraph 611 ff. BGB als vereinbart !
Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bitte fordern Sie für größere Veranstaltungen auch unseren „Technical Rider“ an.